Stellenausschreibung: KIGA Pädagog:in / pädag. Assistenzkraft in Teilzeit

Veröffentlichungsdatum24.06.2024Lesedauer1 Minute

Wir suchen für den Kindergarten Reichenau: 


Pädagog:in oder Pädagogische Assistenzkraft für Integration in Teilzeit



Beginn: 1. September 2024

Einreihung: VB KBP (Pädagog:in) bzw. VB GD 22 (pädagogische Assistenzkraft), unbefristetes Dienstverhältnis

Beschäftigungsausmaß: 20 - 30 Wochenstunden


Deine Aufgabe ist die spezielle Begleitung bzw. Unterstützung in der Bewältigung der Alltagsroutine, beim Einfinden in Spielprozesse und die Zusammenarbeit in der Gesamtgruppe entsprechend des Handbuches für Integration (Bildungsdirektion OÖ) in Absprache mit der gruppenführenden Fachkraft und der Fachberatung für Integration.


Wir bieten:

  • einen krisensicheren Job
  • ein unbefristetes Dienstverhältnis
  • eine Krankenversicherung bei der Krankenfürsorge für Gemeindebedienstete (KFG)
  • eigenverantwortliches Arbeiten
  • einen staufreien Arbeitsweg


Die Entlohnung richtet sich nach den geltenden dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen und beträgt monatlich je nach Anrechnung von Vordienstzeiten als Vertragsbedienstete:r KBP mindestens 2.406,98 € bzw. GD 22 mindestens 1.782,68 € bei 30 Wochenstunden.


Folgenden Aufnahmevoraussetzungen müssen unbedingt gegeben sein:

  • abgeschlossene Ausbildung Elementarpädagogik bzw. Kindergartenassistenz
  • österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Angehörige aus EU/EWR-Staaten
  • Flexibilität und Offenheit, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • persönliche, insbesondere gesundheitliche Eignung (Bestätigung durch Hausarzt)
  • einwandfreies Vorleben
  • Fähigkeit, sich auf besondere Bedürfnisse von Kindern mit Entwicklungsverzögerung einzulassen
  • männliche Bewerber müssen den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet haben


Wir freuen uns auf deine aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, evtl. Heiratsurkunde, Dienstzeugnisse, ärztliches Zeugnis über gesundheitliche Eignung bis spätestens Mittwoch, 17. Juli 2024, 12:00 Uhr an das Marktgemeindeamt, Marktplatz 2, 4204 Reichenau i. M. oder gerne auch per Mail an marktgemeindeamt@reichenau-ooe.at. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Reichenau im Mühlkreis.




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