Veranstaltungsmeldungen / Veranstaltungsanzeigen

Gemäß dem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz sind öffentliche Veranstaltungen, je nach Größe der Veranstaltung, der Behörde zu melden oder anzuzeigen. Veranstaltungen sind alle Arten von Aufführungen, Vorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen.

Bei Veranstaltungen mit unter 300 erwarteten Personen, bei denen keine Gefährdungen (z.B. Pyrotechnik, Offenes Feuer, etc.) oder Beeinträchtigungen (z.B. für Nachbarn durch Lärm, etc.) zu erwarten sind handelt es sich um so genannte Kleinveranstaltungen. Diese sind der Behörde lediglich zu melden (Veranstaltungsmeldung). Eine Veranstaltungsmeldung hat spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.

Sämtliche andere Veranstaltungen sind der Behörde anzuzeigen (Veranstaltungsanzeige). Diese Veranstaltungsanzeige ist spätestens sechs Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung einzureichen. Die Behörde kann mit Bescheid Auflagen, Bedingungen und Befristungen, wie zum Beispiel die Festlegung der höchstzulässigen Besucheranzahl, Ordnerdienste, Brandsicherheitswachen, und ähnliches, zur Regelung der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung vorschreiben. Wir bitten Sie bezüglich Veranstaltungsanzeigen früh genug mit uns Kontakt aufzunehmen, da hierfür oft auch weitere Unterlagen wie Lagepläne, Stellpläne, Abnahmebefunde / Atteste für Bühnen und Zelte, oder ähnliches, benötigt werden.

Die Veranstaltungsanzeige / Veranstaltungsmeldung ersetzt keine Bewilligungen die nach anderen Rechtsvorschriften einzuholen sind (z.B. für Pyrotechnik nach dem Pyrotechnikgesetz, oder für Straßensperren nach der StVO., …).

Zuständig

Formulare